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Nachdem das Zweite Vatikanische Konzil mit seiner
«Communio»-Ekklesiologie die theologische Reflexion über
die Charismen wieder in den entsprechenden kirchlichen Kontext eingesetzt
hatte, stellte die Bischofssynode 1987 ihrerseits die gleichen Überlegungen
an, brachte aber diese Geistesgaben in engen Zusammenhang mit den
neuen kirchlichen Vereinigungsformen. Nun ist es an den Theologen
vor allem an den Kanonisten diese konziliare «Communio»-Ekklesiologie
umfassend und organisch zu entfalten und sich folgende grundlegende
Fragen zu stellen: Was ist ein Charisma? Welches seine spezifische
ekklesiologische Rolle? Hat das Charisma aufgrund dieser ekklesiologischen
Rolle auch eine rechtliche Bedeutung? Welche Tragweite hat diese rechtliche
Dimension des Charismas?
Der Verfasser will einen ersten Klärungsversuch aus dem Blickwinkel der zeitgenössischen kanonistischen Wissenschaft bieten. Durch das, was er hier «Urcharisma» nennt und «durch dessen unleugbare Fruchtbarkeit in der heutigen Kirche, wird die Grundstruktur der Kirche in ein neues Licht gerückt und auch schonungslos vom neuen Rechtsbuch gefordert, alle logischen Konsequenzen aus der neuen Beleuchtung zu ziehen» (Zum Geleit von Hans Urs von Balthasar).
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